Freitag, 11. Juni 2010

Die Widerrufspanik

Das neue Widerrufsrecht ohne Übergangsfrist hat ja für großen Wirbel gesorgt. Auch ich hatte mich von der Panik anstecken lassen. Da viele davon ausgingen, dass die Abmahner ab Mitternacht das Netz durchkämmen und jeden abmahnen, der sein Widerrufsrecht nicht pünktlich zum Tageswechsel aktualisiert hat, bin ich mit Notebook bewaffnet zu meiner Kneipenverabredung gegangen. Punkt 24:00 wollte ich alles brav auf die Seite hochladen. Einer meiner Mittrinker ist Anwalt und besonnenes Köpfchen. Erstmal hat er stark bezweifelt, dass irgendein Richter in Deutschland eine Abmahnung tatsächlich durchwinken würde, die den Inhalt hat, dass zwischen Mitternacht und den üblichen Geschäftszeiten, die Intenetseite nicht aktualisiert wurde. Er hat mir geraten, falls tatsächlich ein Kunde in der Nacht bestellen sollte, diesem am nächsten Tag die neue Widerrufsbelehrung gesondert zu schicken und fertig.
Nun aber der eigentliche Grund für den Beitrag. Der besonnene Freund gab schlichtweg einen so einfachen, wie guten Rat - und es ist peinlich, dass man darauf nicht selber gekommen ist. Ich hätte doch schon vor Wochen die neue Widerrufsbelehrung einpflegen können. Man hätte einfach unter die bestehende Belehrung den einfachen Satz schreiben müssen: "Ab dem 11.06.2010 gilt folgende Widerrufsbelehrung" und dann hätte man die neue folgen lassen. Ich merke es mir für die Zukunft und beteilige mich ab jetzt nicht mehr an "keine-Übergangsfristen-Panikmache".

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